Mitglieder informierten sich zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zur Dokumentationspflicht
Lehrte-Hämelerwald. -
Die Landesinnung Niedersachsen lud ein, und mehr als 130 Teilnehmer kamen zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Januar in das Tagungshotel
Fricke in Lehrte-Hämelerwald. LIM Mike Schneider begrüßte vor „vollem Haus“
Rechtsanwalt Axel Knipp vom BIV in Bonn und zwei Vertreter vom Zoll,
Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, Außenstelle Hannover. Es ging um
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die damit verbundenen Konsequenzen für
das Gebäudereiniger-Handwerk ab diesem Jahr sowie um die
Kontrollmöglichkeiten des Zolls bei der Einhaltung der
Mindestarbeitsbedingungen.
Axel Knipp referierte zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Haftung der
Generalunternehmer für Subunternehmer wurde dabei ebenso erklärt wie die
Haftung der Kunden bei der Vergabe an Dumping-Betriebe. Angesprochen wurden
die Arbeitsaufzeichnungspflicht und die Zollkontrollen bei
Reinigungsunternehmen. Bei Verstößen sieht das Gesetz Bußgelder bis zu
500.000 Euro vor, bei Betrug und Lohnwucher drohen sogar Haftstrafen. Ab
einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro gibt es einen Eintrag in das
Gewerbezentralregister, und ab 2.500 Euro wird der Betrieb von öffentlichen
Ausschreibungen eventuell für mehrere Jahre ausgeschlossen. Bundesweit wurden
im vorletzten Jahr 78.316 Firmen und 355.876 Personen geprüft. Die
Zollstatistik belegt 81.000 Ermittlungsverfahren und 53.852 abgeschlossene
Verfahren. Das Ergebnis 2005 ergibt eine Schadenssumme von 562,8 Millionen
Euro.
Klaus-Dieter Biedermann und Dominic Wagner von der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit in Hannover erklärten in ihrem Referat die Historie, die
Struktur, die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundeszollverwaltung.
Prüfungsverfügung, Personenerfassungsbögen und Prüfungsverfahren – das waren
die Inhalte. Bereits vor dem Inkrafttreten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
1991 fanden Kontrollen statt. Bis zum 31.12.2003 gab es zwei kontrollierende
Verwaltungen: die Zollverwaltung und die Arbeitsmarktinspektion. Das änderte
sich mit Inkrafttreten des Hartz III-Gesetzes, das zum 1.1.2004 diese beiden
Verwaltungen zusammen legte. Je 2.500 Bedienstete vom Zoll und von der
Arbeitsmarktinspektion wurden zu einer Verwaltung zusammen gefügt. Es
erfolgte eine Aufstockung auf 7.000 Mitarbeiter in der Zollverwaltung, die
sich seitdem mit dem Thema Schwarzarbeit beschäftigen. Das neue
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz trat am 1.8.2004 in Kraft.
Die Oberfinanzdirektion Köln hat eine eigene Abteilung, die bundesweit für
die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig ist. Die Außenstelle in Hannover
kümmert sich um die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen.
„Die Bauwirtschaft hat mit dem Zoll ein Aktionsbündnis abgeschlossen. Das
kann man entsprechend anbieten“, sagte Klaus-Dieter Biedermann in seinem
Vortrag. 20 Prozent seiner Kollegen sind in der Prävention tätig. In grüner
Dienstkleidung und in grün-weißen Fahrzeugen sorgen sie für sichtbare Präsenz
in den Stadtteilen. Spontanprüfungen stehen auf der Tagesordnung.
Auf die umfangreiche Folienpräsentation folgten viele Fragen der Teilnehmer.
Es ging um Themen wie Zollkontrollen bei Reinigungsunternehmen: Was ist mit
der Arbeitsaufzeichnungspflicht? Sie ist schon bei den vielen sogenannten
Schlüsselstellen ein großes Problem. Nach einem gemeinsamen Abendessen
konnten RA Axel Knipp und RA Burkhard Räcker, Geschäftsführer der
Landesinnung Niedersachsen, viele weitere Informationen geben und Fragen
beantworten.
Wenn der Bundestag nach der 3. Lesung dem Beschluss des Arbeitnehmer-
Entsendegesetz zugestimmt hat, wird es auch für die Reinigungsbetriebe einige
Veränderungen mit sich bringen. Die Landesinnung Niedersachsen und der BIV
stehen ihren Mitgliedern schon heute informierend und beratend zur Seite.
Mehr Informationen auch unter die-gebaeudedienstleister.de
Von links: Klaus-Dieter Biedermann und Dominic Wagner von der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit, Außenstelle Hannover; LIM Mike Schneider, RA Axel Knipp vom
BIV und RA Burkhard Räcker, Geschäftsführer der Landesinnung, informierten
die Mitglieder der Landesinnung Niedersachsen umfassend über das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und über die Dokumentationspflicht der
Reinigungsbetriebe.
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[Text & Fotos: Ira Thorsting]